Infra- und Suprastruktur in Häfen
Definition : Nach dem "Positionspapier zur Europäischen Seehafenpolitik"
vom 3.5.1995 des Zentralverbandes der Deutschen Seehäfen (ZDS)
wird folgende Abgrenzung staatlicher und unternehmerischer Zuständigkeit
in den europäischen Seehäfen vorgeschlagen:
1. Generelle Infrastruktur
Die öffentliche Hand (Kommune, Land,Bund,Versorgungsunternehmen)
ist für alle Angelegenheiten zuständig, die an das Grundstück
des Betreibers heranreichen.
Es handelt sich dabei um Bestandteile des öffentlichen Verkehrswegesystems
( natürliche und künstliche Wasserwege, Straßen und Bahnanlagen
sowie alle sonstigen Verkehrswege) und die damit zusammenhängenden
Sicherungs- und Unterhaltungsmaßnahmen (einschließlich Baggerung
sowie Behandlung und Unterbringung von Baggergut).
Zur generellen Infrastruktur zählt auch die Heranführung
der Verkehrswege und der Ver- und Entsorgungsleitungen bis zur Grenze des
gewerblich genutzten Geländes.
Diese Investitionen sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge
analog zur Verfügbarkeit von Verkehrswegen in der übrigen Verkehrwirtschaft.
Ihre Kosten obliegen der zuständigen Gebietskörperschaft oder
der von ihr hiermit beauftragten Institution.
2. Spezielle (terminalbezogene) Infrastruktur
Bereitstellung eines baureifen Geländes in der erforderlichen
Höhenlage einschließlich Grobplanung und ggf. Abbruch vorhandener
Bebauung
Bereitstellung von Kaimauern oder ähnlichen Konstruktionen für
den gleichen Verwendungszweck als integrierende Bestandteile des Geländes,
das ohne sie am schiffbaren Wasserweg nicht bereitgestellt werden könnte
Für die Nutzung von Flächen und Kaimauern sind von den Nutzern
Entgelte, die von den Eigentümern festgestellt sind, zu zahlen.
3. Suprastruktur
Flächenbefestigung: Die Straßen auf den Hafengeländen
bestehen aus einem Betonverbundsteinpflaster. Dies ist jedoch abhängig
vom Untergrund. Im Vorwerker Hafen z.B. ist ein sehr weicher Untergrund,
der vor der Anlagung einer Straße erst entwässert werden muß.
Hochbauten: Lagerhallen sind eigentlich in jedem Hafen zu finden.
Ausgenommen ist der Skandinavienkai, der ein reiner Fährhafen ist.
Außerdem gibt es noch Fährhallen und Betriebsgebäude, für
die der jeweilige Hafenbetreiber zuständig ist., wie z.B. die LHG,
Speditionen, Reedereien, Zoll und BGS.
Umschlaggeräte: Bei den Umschlaggeräten muß
man eine Unterteilung zwischen Ro/Ro und Lo/Lo-Verkehr treffen. Im
Lo/Lo-Verkehr (Lift on/Lift Off) werden die Stückgüter ausschließlich
mit Kränen umgeschlagen. Im Ro/Ro-Verkehr (Roll on/Roll off) gibt
es mehrere spezielle Umschlaggeräte, wie z.B. Zugmaschinen, Reach
Stacker, Torhubstabler, Rolltrailer, Kassetten und Ro/Ro-Rampen, die die
Fähre mit dem Festland verbinden. Sie können bei Wasserschwankungen
einen Höhenunterschied von 2 Metern ausgleichen.
Ver- und Entsorgungsleitungen: Zu den Versorgungsleitungen zählen
Elektrizität, Wasser, Gas bzw. Heizöl und Telefonleitungen u.s.w.
Zu den Entsorgungsleitungen zählen Abwasser- und Regenwasserleitungen.
Das auf dem Hafengelände anfallende Wasser wird durch Regenwasserbehandlungsanlagen
von eventuell enthaltenen Schadstoffen wie Öl oder Benzin entsorgt.
Eckdaten des Hafenentwicklungsplans
der Hansestadt Lübeck
Die erforderlichen Flächen sind umgehend für eine zukünftige
Hafennutzung zu sichern. Lediglich bei Teilflächen auf der Teerhofinsel
und der Hohmann-Fläche in Schlutup muß hierauf zunächst
aus umweltpolitischen Gründen verzichtet werden. Ber Verzögerungen
bei der Flächensicherung wird es nicht möglich sein, die gesamten
Aufkommenspotentiale in Lübeck zu binden. Gleichzeitig sind ausreichend
Verlagerungsflächen für umzusiedelnde Betriebe und Ausgleichsflächen
bereitzustellen.
Die konkreten OPalnungen für die erweiterbaren Hafenanlagen sind
konsequent fortzusetzen und für die neuen Standorte umgehend zu beginnen.
Dabei sind ökologische Belange und die positiven Entwicklungen der
Lebensqualität und des Stadtbildes zu berücksichtigen.
Die vorhandenen Straßen- und Bahnanbindungen zwischen den einzelnen
Hafenanlagen und dem überörtlichen Verkehrsnetz sind so
zu verbessern, daß sie reibungslos das zukünftige LKW- und Waggon-Aufkommen
bewältigen. Insbesondere sind die Nordtangente und der Ersatz der
Herrenbrücke zu verwirklichen.
Die Schienenverbindungen von Lübeck nach Dänischburg, Herrnburg,
Lüneburg und Hamburg müssen verbessert werden, daß - zusammen
mit begleitenden organisatorischen Maßnahmen - ein reibungsloser
Güter-Bahnverkehr für die Hafenstandorte gewährleistet ist.
Die Verlegung der Personenbahnstrecke Lübeck-Travemünde auf einer
Teilstrecke ist wichtige Voraussetzung für die Erweiterung des Skandinavienkais.
Die heute für die Schiffahrt auf der Trave bestehenden Behinderungen
durch die Herrenbrücke sind zu beseitigen.
Für das bei Neu- und Unterhaltungsbaggerungen anfallende Baggergut
müssen zeitnah kostengünstige, wirtschaftlich und ökologisch
vertretbare Lösungen gefunden werden. Verwertungs- und Aufbereitungsmöglichkeiten
sind zu entwickeln, um eine Deponierung des Baggergutes zu vermeiden.
Interview mit Herrn Theophile
vom Wasser- und Hafenbauamt am 28.4.1997:
- Steht noch ausreichend baureifes Gelände zur Verfügung?
Es steht in Lübeck und Umgebung noch genügend Gelände
zur Verfügung. Bis zum Jahr 2010 soll die Hafenfläche fast verdoppelt
werden.
- Wer ist für die Hafenanlagen zuständig?
In erster Linie ist der Eigentümer des Hafengeländes dafür
zuständig. In diesem Fall ist der Eigentümer die Hansestadt Lübeck
zu 50% und der Bund zu 50%.
- Sind die Lübecker Häfen im Vergleich zu anderen deutschen
Häfen verkehrsmäßig gut erschlossen?
Fast alle Verkehrswege auf Hafengelände sind gut erschlossen. Dazu
zählen das Straßen- wie auch das Schienennetz. Im Gegensatz
dazu besitzen die Lübecker Häfen keine gute Binnenwasserverbindung,
wenn auch die Binnenschiffahrt in der Hansestadt nicht zu den ausschlaggebenden
Faktoren der Verkehrswege zählt.
- Wird die A20 einen Aufschwung für die Lübecker Häfen
bringen?
Die A20 wird nicht unbedingt einen Aufschwung für die Lübecker
Häfen bringen, da das Konkurrenzverhalten zu anderen deutschen Ostseehäfen
wie z.B. Rostock steigen wird.
- Inwiefern gibt es eine Zusammenarbeit von Wasser- und Hafenamt
und den Betreibern wie der LHG?
Es gibt zwischen Wasser- und Hafenbauamt und LHG eine sehr enge Zusammenarbeit,
da das Amt die zentrale Aufsichts- und Koordinierungsfunktion für
Lübecks Häfen wahrnimmt und die LHG einer der größten
Hafenbetreiber in der Hansestadt ist.
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